99 Artikel, 173 Erwägungsgründe: Das ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie ist seit dem 25. Mai rechtlich bindend – ohne Rücksicht auf Verluste. Ein erstes Gerichtsurteil (Az.: 10 K 7698/16) gibt es schon. Es liegt nahe, dass die Aufsichtsbehörden künftig minutiös prüfen werden. Verlieren Sie also keine Zeit. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung.